Bebauungsplans Nr. N121 "Mittlere Bahnhofstraße" in Eddersheim wird als Satzung beschlossen.
mpk
Einstimmig haben die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Bauen und Verkehr (UBV) am Dienstagabend für den Satzungsentwurf des Bebauungsplans Nr. N121 „Mittlere Bahnhofstraße“ votiert. Die endgültige Abstimmung findet im Rahmen der …
Alkoholisierter Fahrzeugführer verursacht mehrere Verkehrsunfälle
HOCHHEIM/HATTERSHEIM (pb) - In den frühen Morgenstunden des Sonntags gingen bei der Polizei mehrere Notrufe ein, wonach ein VW Golf in der Schillerstraße in Hochheim am Main ein geparktes Fahrzeug beschädigt habe und anschließend unerlaubt von der Unfallstelle geflüchtet sei.
Im weiteren Verlauf seiner Fahrt kollidierte das Fahrzeug mit einem Verkehrszeichen auf einer Verkehrsinsel. Auch nach diesem Zusammenstoß setzte der Fahrer seine Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern oder seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen. Die Fahrt führte schließlich bis nach …
Hessenliga: FC Eddersheim bleibt trotz Winterabgänge erfolgreich
jwi
Der verdiente 3:2 (1:1)-Heimsieg des FC Eddersheim in der Hessenliga gegen den SC Waldgirmes wurde von der schweren Verletzung von Torjäger Cem Kara überschattet. Kara verletze sich ohne gegnerische Einwirkung schwer an der Achillessehne und droht nun für längere Zeit auszufallen. Ohne die abgewanderten Leistungsträger Yilmaz und Schur zeigten sich die Gastgeber vor circa 300 Zuschauern zumindest weiterhin leistungsstark. Kara (34.) markierte das frühe 1:0, das Freischlad kurz vor Halbzeit für die kampfstarken Gäste ausgleichen konnte.
In der zweiten Halbzeit konnte Finger (60.) erneut die Staustufenkicker in Führung bringen und Gutmann erhöhte eine gute Viertelstunde vor Schluss sogar auf 3:1. Der Anschlusstreffer …
Es gibt Regeln, die sich die Stadt Hattersheim selbst für den Wahlkampf auferlegt hat. Dazu gehört unter anderem, dass frühestens sechs Wochen vor einer Wahl plakatiert werden darf. Ebenso werden die zulässigen Standorte vom städtischen Ordnungsamt vorgegeben.
Da jedoch seit Jahren eine regelrechte Plakatschlacht tobt, wurde diese Regelung inzwischen um einen klarstellenden Zusatz ergänzt. Darin heißt es ausdrücklich, dass – sofern für die Kommunalwahl an anderen Stellen plakatiert wird – Plakatwerbung unter anderem nicht gestattet ist an Lichtsignalanlagen, an Pfosten von Verkehrszeichen, in Kreisverkehren, im Fünf-Meter-Bereich von Straßenkreuzungen, auf Geh- und Radwegen (sofern keine Restbreite von 1,5 Metern verbleibt), im Bereich von Fußgängerüberwegen, an Bäumen sowie …