Eisdielen und Cafés dürfen keine Ware liefern

Mit den erneut aktualisierten Auslegungshinweisen zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus werden viele Einschränkungen verdeutlicht. So dürfen beispielsweise Eisdielen und Cafés weder Speiseeis, noch Kuchen oder Gebäckwaren an ihre Kunden ausliefern. Auch der Straßenverkauf („to go“) bleibt nach wie vor verboten.

Es werden aber auch Möglichkeiten und Erlaubnisse dokumentiert, so unter anderem auch welche Geschäfte, Betriebe, Einrichtungen etc. zu schließen sind und welche geöffnet bleiben dürfen. Darüber hinaus legt die Verordnung fest, dass Dienstleistungen und Handwerksleistungen bis auf die genannten Ausnahmen erbracht werden dürfen.

Eine Auflistung auf www.hattersheim.de gibt einen Überblick über häufig nachgefragte Bereiche, wiederholt gegebenenfalls ausdrücklich in der Verordnung genannte Bereiche und ist nicht abschließend. Sie ersetzt nicht die Regelungen der Verordnung, sondern konkretisiert sie. Die jeweiligen Hygienevorschriften der Verordnung sind einzuhalten. Die Übersicht wird regelmäßig aktualisiert.

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