Wirtschaftsförderung informiert über Auswirkungen der Corona-Krise
Das Corona-Virus hält die Welt in Atem. Einschränkungen im öffentlichen Leben, wie auch in besonderem Maße in der Ausübung der Geschäftstätigkeit, sind die Folge. Trotz der ergriffenen weitreichenden Maßnahmen bleiben viele Fragen offen, vieles ist geprägt von dem Prinzip Hoffnung. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Hattersheim hofft dabei sehr, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen für die Geschäftsbetriebe keine Existenzbedrohung nach sich ziehen.
Die Hessische Landesregierung hat die von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus inzwischen mit mehreren Verordnungen umgesetzt. Die jüngste Verordnung der Hessischen Landesregierung ist am 18. März 2020 in Kraft getreten.
Nicht alle Unternehmen lassen sich eindeutig den in der Verordnung genannten Kategorien zuordnen. Unternehmen, die beispielsweise gleichzeitig Einzelhandel betreiben sowie Dienstleistungen anbieten (zum Beispiel Autohäuser), sind dazu angehalten, den Einzelhandel (wie den Fahrzeugverkauf) vorübergehend einzustellen und sich auf bestimmte Dienstleistungen wie zum Beispiel Fahrzeugreparaturen zu beschränken. Reisebüros, als Vermittler von Reisen, fallen unter den Begriff „Dienstleister“ aus der Verordnung und dürfen ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Dies sind nur zwei Beispiele von vielen die zeigen, dass es sicherlich Grenzfälle und Interpretationsspielräume gibt.
Selbstverständlich steht die städtische Wirtschaftsförderung für alle Fragen und weitere Informationen, die im Kontext zum Inhalt der Verordnung und zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie stehen, gerne zur Verfügung. Das Team der Wirtschaftsförderung ist optimistisch, gemeinsam mit den Ratsuchenden Antworten und Lösungen auf alle Nachfragen und Problemstellungen zu finden. Ansprechpartner der Stabsstelle Wirtschaftsförderung sind:
- Alexander Schwarz (Telefon 06190/970–260, E-Mail alexander.schwarz[at]hattersheim[dot]de)
- Wilhelm Schultze (Telefon 06190/970–263, E-Mail wilhelm.schultze[at]hattersheim[dot]de)
- Ana Millan-Rosell (Telefon 06190/970–267, E-Mail ana.millan-rosell[at]hattersheim[dot]de)
Die Hessische Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt angekündigt, welcher Soforthilfen für Unternehmen in Höhe von 1 Milliarde Euro sowie 5 Milliarden Euro an Krediten regeln soll. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts (voraussichtlich am 24. März 2020) wird sicherlich in den Medien über Details berichtet werden.
Ein Blick in andere Länder und Bundesländer zeigt, dass mit weiteren einschränkenden Maßnahmen gerechnet werden muss. Dies wird dann auch weitere Auswirkungen auf den Betrieb der Stadtverwaltung und somit der städtischen Wirtschaftsförderung haben. Daher bittet die Wirtschaftsförderung bereits vorab um Verständnis, dass es im Falle eines angeordneten Home-Office zu einer eventuell eingeschränkten Erreichbarkeit und zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung von Anliegen kommen könnte.
Bürgermeister Klaus Schindling und das WiFö-Team wünschen allen Unternehmen, Betrieben und Freiberuflern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch weiterhin die Tatkraft, den Mut und den Zusammenhalt, um gemeinsam diese schwierige Zeit zu meistern.
Nützliche Informationen liefern auf ihren Websites die Industrie- und Handelskammer Frankfurt Rhein-Main (www.frankfurt-main.ihk.de), die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main (www. hwk-rhein-main.de), die Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) sowie die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (www.wibank.de).