Kein Raum für Ballspielplätze in den Neubaugebieten

Lärmschutz: Weitere Sportanlagen könnten Mindestabstand zu allgemeinen Wohngebieten nicht einhalten

Die aktuelle Spielplatzversorgung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vordere Voltastraße“.

Die Hattersheimer Stadtverordnetenversammlung ist bereits im April 2022 einem Antrag der SPD-Fraktion bezüglich der Ballspielplätze im Neubaugebiet an der Voltastraße einstimmig gefolgt, demzufolge der Magistrat aufgefordert wurde zu prüfen, ob im Umfeld dieser Neubaugebiete eine Ballspielanlage für Fußball und Basketball errichtet werden kann.

Die Sozialdemokraten begründeten ihren Antrag damals mit der Feststellung, dass in den Baugebieten Mühlenviertel, Schokoladenviertel, Ölmühle und Urbansmühle in den vorherigen Jahren diverse neue Wohneinheiten entstanden sind, und seitdem auch sehr viele zusätzliche Familien mit Kindern dort wohnen. Diese Kinder entwachsen nun nach und nach dem Kleinkindalter und suchen nach altersgerechteren Freizeit- und Spielmöglichkeiten - gerne würde man in diesem Zusammenhang kollektiv einem Ball hinterher hetzen und Tore bejubeln. Seitens der SPD berichtete man davon, bereits von mehreren Familien auf einen fehlenden Bolzplatz und ähnliche Anlagen hin angesprochen worden zu sein.

Mit dem Bau des neuen Wohngebiets an der Voltastraße ergebe sich nach Vorstellung der SPD nun die Möglichkeit, die dortigen Freizeitanlagen so zu ergänzen, dass alle Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen in Sachen Freizeitangebot unter freiem Himmel abgedeckt sind.

In zahlreichen Städten um Hattersheim herum gebe es schon seit vielen Jahren sehr kleine, "käfigartig" umzäunte Kunstrasen-Bolzplätze, erläuterten die Sozialdemokraten in ihrem Antrag seinerzeit weiter. Gemeinsam mit den Familien der benannten Wohnviertel sei man der Ansicht, dass hier "dem Bedarf Rechnung tragend mit einem oder zwei Anlagen eine Lösung erzielt werden" könne. Und weil man sich noch in einem recht frühen planerischen Stadium hinsichtlich der Ausstattung der künftigen Grün- und Freizeitflächen befände, sollte nun bereits die Prüfung zur Errichtung einer solchen Anlage durchgeführt und konkret eingeplant werden.

Ballspielplätze sind Sportanlagen

Die damals beschlossenen Prüfungen hat der Magistrat mittlerweile vorgelegt, Ende Januar legte er einen Bericht vor, der in der aktuellen Ausschussrunde nun noch einmal besprochen wird.

Aus dieser Prüfung geht demnach hervor, dass keine geeignete Fläche für einen weiteren Ballspielplatz im Umfeld der Neubaugebiete "An der Ölmühle", "Mühlenquartier", "Schokoladenfabrik" und "Vordere Voltastraße" zur Verfügung stünde, so der Magistrat.

Nach aktueller Rechtsprechung seien Ballspielplätze oder Bolzplätze nicht als Spielplätze, sondern als Sportanlagen zu werten, und Dank der Lärmemissionen, die von derartigen Plätzen ausgehen (wie zum Beispiel Prallgeräusche von Bällen auf dem Boden oder geschossene Fußbälle, die einen Zaun zum Scheppern bringen), wird für die Berechnung des Abstandes die sogenannte "Sportanlagenlärmschutzverordnung" bemüht. Und die sagt, dass bei Neuanlagen ein Mindestabstand von 80 bis 100 Metern zur allgemeinen Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft eingehalten werden muss.

Angesichts dieser Rechtslage stehen deshalb im Umfeld der besagten vier Neubaugebiete keine geeigneten Flächen zur Verfügung, resümiert der Magistrat in seinem Bericht.

Die im SPD-Antrag angeführten Grünflächen innerhalb und unmittelbar an dem neu geplanten Wohngebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vordere Voltastraße“ können die Anforderungen an einen solchen Ballspielplatz dem Magistrat zufolge ebenfalls nicht erfüllen. Zudem bestehe nach dessen Ansicht auf den vorhandenen Spiel- und Freizeitanlagen in den Neubaugebieten in Hattersheim-Süd sowie dem näheren Umfeld bereits ein ausreichendes Spiel- und Sportangebot zur Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche, als da wären der Ballspielplatz in höchstens 600 Metern Entfernung am Fly-Over, oder nur 115 Meter weiter der Bolzplatz in der Grünanlage „Im Nex“. Diese Plätze seien von allen oben genannten Neubaugebieten über sichere Wegeführungen (verkehrsberuhigte Bereiche und Grünanlagen, zum Teil Schulwege) zu erreichen. Die Anlage am Fly-Over sei zudem generationsübergreifend (somit auch für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren) nutzbar, während der Bolzplatz für Jugendliche bis 14 Jahre freigegeben ist.

Bei der Neuanlage des naturnahen Spielplatzes auf der Grünfläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes "Vordere Voltastraße“ wird beabsichtigt, "eine anspielbare Torsituation zu schaffen, die das spontane Ballspiel im näheren Umfeld der Neubaugebiete ermöglicht", stellt der Magistrat weiter in Aussicht.

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