Nach § 28 der Gemeindehaushaltsverordnung muss die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs unterrichtet werden. Zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in dieser Woche wurde nun ein entsprechender Bericht mit Stichtag 15. August vorgelegt. Es ist der erste Bericht über die Finanzlage der Stadt Hattersheim am Main in diesem Jahr.
So zeichnet sich im Ergebnishaushalt ab, dass sich aufgrund der erst im zweiten Halbjahr 2025 erteilten Haushaltsgenehmigung und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung sowie der erforderlichen Freigabe aller Ausgaben über 1.000 Euro durch Bürgermeister Klaus Schindling das ordentliche Ergebnis nach Abzug der veranschlagten pauschalen Minderausgaben gegenüber der Planung um knapp 500.000 Euro verbessern wird. Darüber hinaus steigt die Gewerbesteuer auf knapp 24 Millionen Euro und liegt damit 1,5 Millionen Euro über dem geplanten Ansatz. Der veranschlagte Fehlbetrag reduziert sich somit um etwa 1,7 Millionen auf etwa 6,1 Millionen Euro.
Zur Gewerbesteuer wird festgehalten, dass der Ansatz der Gewerbesteuer in Hattersheim am Main zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreicht und überschritten wurde, obwohl die neuesten Steuerschätzungen Stand Mai 2025 einen Abwärtstrend der kommunalen Gewerbesteuern um 0,8 Prozent in Hessen feststellen. Für diesen allgemeinen Abwärtstrend seien jüngst erfolgte Steuerrechtsänderung, insbesondere im Bereich der Gewinnermittlung und Verlustverrechnung verantwortlich, die sich dämpfend auf die Bemessungsgrundlagen der Gewerbesteuer auswirken. Deshalb könne eine Rückzahlung von bereits geleisteten Vorauszahlungen nicht ausgeschlossen werden.
Zudem komme das neu in Kraft getretene Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Dieses führe dem Hessischen Städtetag e.V. zufolge zu geringeren Steuereinnahmen im Bereich der Gewerbe- und Einkommenssteuer.
Für das Jahr 2025 werde die Veränderung relativ gering bleiben, da der Bund die Mindereinnahmen vollständig über die Umsatzsteuerfestbeträge ausgleichen wird. In den folgenden Jahren bis 2029 dürfte die prognostizierte Differenz im Bereich der Gewerbesteuer höher ausfallen.
Dank der vorläufigen Haushaltsführung konnten neue, bereits finanzierte Investitionen erst nach Rechtskraft des Haushaltes begonnen werden. Die Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2025 wurde am 14. August veröffentlicht. Deshalb stehen jetzt für Investitionen noch rund 36,9 Millionen Euro an Restmitteln aus Vorjahren und Ansätzen 2025 zur Verfügung, die in diesem Jahr noch ausgegeben werden können.
Um eine weitere Konsolidierung des Haushaltes zu erreichen, hat der Magistrat in seiner Sitzung am 12. August eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 107 HGO beschlossen, heißt es im Bericht zur aktuellen Finanzlage weiter.
Bei den ordentlichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Ansatz für 2025 im Bereich der Personalkosten sowie der Sach- und Dienstleistungen jeweils Verbesserungen in Höhe von jeweils gut 1 Million Euro in Sicht. Bei den Personalkosten werden die Gründe hierfür als vielfältig beschrieben: So ergebe sich der größte Anteil an den Einsparungen aus der Nichtbesetzung freier Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst. Aufgrund des andauernden Fachkräftemangels können hier etwa 18 Vollzeitstellen nicht besetzt werden. Auch die Wiederbesetzung von Stellen gestaltet sich derzeit aus diesem Grund als schwierig. Deshalb können einige der freien Stellen erst mit einer deutlichen Verzögerung besetzt werden. Und schließlich befinden sich einige Mitarbeitende in Elternzeit oder sind aufgrund von langer Krankheit aus der Lohnfortzahlung gefallen.
Bei den Sach- und Dienstleistungen finden sich Einsparungen bei den Aufwendungen für Bastelmaterial, für die Verpflegung, bei der Instandhaltung und dem Materialaufwand für Gebäude, Außenanlagen, Wegen und Plätzen. Außerdem werden die Ausgaben für Wartungskosten, für Veranstaltungen und für Fortbildungen geringer als geplant ausfallen. Auch die geplanten Ausgaben für den Vergleich bei der Beseitigung des Dachschadens in der Kita Südwest werden 2025 nicht benötigt.
Das Jahresergebnis verbessert sich, analog zum ordentlichen Ergebnis, ebenfalls um 1,7 Millionen Euro auf 13,35 Millionen Euro.
Beim Finanzhaushalt wird zum Jahresende ein Zahlungsmittelfehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit von 835.000 Euro erwartet. Dies stellt gegenüber der Planung eine Verbesserung um 2,9 Millionen Euro dar. Zum 31. Dezember 2025 wird weiterhin ein positiver Finanzmittelbestand vorgehalten.
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