Mit der hiesigen Umsetzung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten "Bauturbo", beschäftigte sich in der vergangenen Woche im Vorfeld der Stadtverordnetenversammlung am heutigen Donnerstagabend der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr (UBV).
Der Magistrat hatte hierfür eine Vorlage vorbereitet, derzufolge dem Magistrat die Beschlussfassung über die Zustimmung beziehungsweise die Versagung der Zustimmung der Gemeinde übertragen werden soll. Hierbei seien insbesondere einige "städtebauliche Leitplanken" zu berücksichtigen: Die Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Berücksichtigung bestehender Infrastrukturkapazitäten, die Vermeidung erheblicher Nutzungskonflikte, die Berücksichtigung bestehender Freiraum- und Grünstrukturen sowie die Berücksichtigung klimatischer und wasserwirtschaftlicher Belange, heißt es im Beschlussvorschlag. Über die getroffenen Entscheidungen soll die Stadtverordnetenversammlung regelmäßig unterrichtet werden.
In der Begründung zum Antrag werden die neuen beziehungsweise erweiterten Möglichkeiten zur Zulassung von Wohnbauvorhaben vor dem Hintergrund des "Bauturbos" ausgeführt: So gebe es nach dem Baugesetzbuch erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzungen eines Bebauungsplans, ebenso erweiterte Abweichungsmöglichkeiten vom Einfügungsgebot im unbeplanten Innenbereich und eine befristete Sonderregelung, die unter erleichterten Voraussetzungen auch die Zulassung von Wohnbauvorhaben im Außenbereich ermöglicht.
"Damit werden zusätzliche Möglichkeiten zur Zulassung von Wohnbauvorhaben sowohl im Geltungsbereich bestehender Bebauungspläne als auch im unbeplanten Innenbereich und teilweise im Außenbereich eröffnet", heißt es in der Antragsbegründung weiter. Die Anwendung dieser Vorschriften setze jeweils eine ausdrückliche Zustimmung der Gemeinde voraus, die dann als erteilt gelte, wenn sie nicht binnen drei Monaten verweigert wird. Und weiter: "Zur Sicherstellung einer fristgerechten und praktikablen Verfahrensbearbeitung sowie zur Vermeidung unbeabsichtigter Zustimmungsfiktionen soll die Zuständigkeit auf den Magistrat übertragen werden. Die Zustimmung der Gemeinde stellt eine Angelegenheit der Gemeinde im Sinne des § 50 Abs. 1 HGO dar und fällt damit grundsätzlich in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Eine Übertragung auf den Magistrat ist zulässig."
Jene neuen gesetzlichen Regelungen sollen der Gemeinde zusätzliche Handlungsspielräume bei der Zulassung von Wohnbauvorhaben eröffnen und Abweichungen von bisherigen planungsrechtlichen Maßstäben ermöglichen. "Gleichzeitig sollen grundlegende städtebauliche Zielsetzungen der Stadt Hattersheim am Main weiterhin berücksichtigt werden. Die beschlossenen Leitplanken dienen daher dazu, auch im Rahmen beschleunigter Verfahren eine nachvollziehbare und städtebaulich geordnete Anwendung der neuen gesetzlichen Möglichkeiten sicherzustellen. Die Leitplanken betreffen insbesondere Fragen der städtebaulichen Ordnung, der infrastrukturellen Verträglichkeit, des Umgangs mit Nutzungskonflikten sowie des Erhalts wichtiger Freiraum- und Klimafunktionen", heißt es in der Antragsbegründung abschließend.
Bürgermeister Klaus Schindling führte im Ausschuss UBV weiter aus, dass man im Zuge des Bauturbos natürlich nichts machen wolle, was den Prozess stark verlangsamt. Dazu zähle es auch, wenn "das Befinden aller Dinge in der Stadtverordnetenversammlung verbleibe." Dann hätte man anstelle der früheren Reaktionszeit ohne Bauturbo, als diese Dinge im Magistrat behandelt wurden, nur noch sechs Gelegenheiten im Jahr (so viele Stadtverordnetenversammlungen finden stets statt), um derartige Entscheidungen zu treffen. "Dann müssen wir das Wort 'Turbo' wirklich streichen", so der Rathauschef.
Deshalb schlage man nun in Abstimmung mit anderen Städten und dem zuständigen Ausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes vor, zur Realisierung des Bauturbos die Entscheidungen im Magistrat abzuhalten. Davon nicht betroffen sind planmäßige Entscheidungen, Entscheidungen zum Flächennutzungsplan und Entscheidungen für den Außenbereich, sprich: Alles, was "evidente planerische Ziele" betrifft.
Änderungsantrag der SPD
Kolja Franssen (SPD) verwies auf abweichende Formulierungen der Stadt Rüsselsheim in dieser Sache, welche die Hattersheimer Sozialdemokraten dazu veranlasst haben, zu dieser Drucksache einen Änderungsantrag zu stellen. Demnach sollen Wohnbauvorhaben im Außenbereich generell zu untersagen sein. Zudem solle der Magistrat einen Leitfaden für den Umgang mit dem Bauturbo erarbeiten und diesen der Stadtverordnetenversammlung zum Jahresende 2026 zur Entscheidung vorlegen. Und schließlich solle der Magistrat bis zum Beschluss eines Leitfadens in jeder Sitzungsrunde über die getroffenen Entscheidungen berichten.
Bürgermeister Schindling verwies darauf, dass er gar nicht wisse, ob man den Bauturbo als Gesetz verändern darf. Alternativ schlug Kolja Franssen vor, die Formulierung so zu ändern, dass Entscheidungen zum Außenbereich von der Übertragung der Beschlussfassung von der Stadtverordnetenversammlung an den Magistrat ausgenommen werden.
Grüne beantragen ebenfalls eine Formulierungsänderung
Stefan Ehrecke (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass der Vorlage zufolge die Stadtverordnetenversammlung "regelmäßig" zu unterrichten sei. Diese Formulierung sei zu schwammig; die Stadtverordnetenversammlung solle bei jeder in diesem Zusammenhang durch den Magistrat getroffenen Entscheidung unterrichtet werden. Die Grünen beantragten daher ebenfalls eine Änderung des Antrags: Eine Unterrichtung solle nach jeder Entscheidung in der jeweils nächsten Sitzungsrunde stattfinden.
Linke plädieren für Leitlinien
Die Hattersheimer Linken halten es hier für ein Problem, dass der Magistrat ja nicht öffentlich tagt, so Hans-Jürgen Rojahn. Entscheidungen, die im Magistrat getroffen werden, werden daher auch nicht öffentlich diskutiert. Deshalb würden es die Linken vorziehen, wenn man gemeinsam mit dem Bauamt Leitlinien erarbeiten würde, über die dann in der Stadtverordnetenversammlung entschieden wird. Die letzte Entscheidung müsse nach Ansicht der Linken in der Stadtverordnetenversammlung verbleiben.
CDU will "Baubremse" verhindern
Michael Minnert, Fraktionsvorsitzender der CDU, verwies auf den Umstand, dass nach landläufiger Ansicht in Deutschland "alles doppelt so lang" dauere und nichts schnell genug vorangehe. Nun habe hier nun der Gesetzgeber den Bauturbo ins Spiel gebracht, und wenn man in Hattersheim tatsächlich wolle, dass der Bauturbo auch greift, dann sollte man dieser Vorlage unbedingt zustimmen. Würde man jetzt wieder eine weitere Runde über die Stadtverordnetenversammlung einschieben, hätte man eher eine "Baubremse". Und wer sich mit den Protokollen des Magistrats beschäftigt, der würde schnell erkennen, dass dort bislang hauptsächlich um "Gauben und Gartenhäuschen" ging. Derartige Entscheidungen nun im Rahmen der sechs Stadtverordnetenversammlungen eines Jahres treffen zu wollen, sei nach Ansicht Minnerts eine "absolute Bremse und Verlangsamung des Verfahrens." Es sei ja nun nicht so, dass der Magistrat neuerdings jeden Bebauungsplan einfach durchwinken dürfen soll, und insofern stimmt die CDU dieser Vorlage auch zu.
FDP erfreut über Bürokratieabbau und schnelleres Verfahren
Norbert Reichert (FDP) stimmte Michael Minnert zu: Man sollte jetzt nicht das Thema Turbo und Bauprüfung insgesamt zu einer Baubremse machen. Die FDP begrüßt den Bürokratieabbau und schnellere und schlankere Verfahren. Gerade im Themenumfeld Wohnraumschaffung sei dies ein wichtiger Aspekt, so Reichert. Günstigeren Wohnraum bekomme man nur, wenn man das Angebot erhöht, "und das bitte zügig."
Die beiden Änderungsanträge von SPD und den Grünen wurden jeweils mit den Gegenstimmen der Koalition bestehend aus CDU und FDP mehrheitlich abgelehnt. Für den ursprünglichen Antrag stimmten CDU und FDP, bei Gegenstimmen von SPD und Grünen sowie der Enthaltung der Linken. Damit wurde der Beschlussvorschlag im Ausschuss mehrheitlich befürwortet, die endgültige Abstimmung findet heute Abend im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung statt.
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