Nach telefonischer Rücksprache einer der Wahlhelfer mit dem Wahlleiter verfügte dieser, dass ich nicht wählen durfte. Den Vorgang habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Ich fühle mich um mein Grundrecht zu wählen betrogen. Leider liegt hier menschliches Versagen des Wahlhelfers/der Wahlhelfer vor. Dass ein Wahlhelfer ein falsches Häkchen setzt, dagegen besteht offensichtlich kein Kontrollsystem. Brauchen wir demnächst Wahlbeobachter von der OSZE?
Wolfgang Feix, Hattersheim
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