Demnächst Wahlbeobachter?

Am 6. März 2016 wollte ich, ein Hattersheimer Bürger, von meinem Wahlrecht zur Kommunal-, Bürgermeister- und Kreistagswahl Gebrauch machen. Im Wahllokal „Grundschule Eddersheim, Wahlbezirk 25“ angekommen, wurde mir das Wahlrecht nach Vorlage meiner Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises verwehrt, da mein Name im Wählerverzeichnis bereits abgehakt war. 

Nach telefonischer Rücksprache einer der Wahlhelfer mit dem Wahlleiter verfügte dieser, dass ich nicht wählen durfte. Den Vorgang habe ich mir schriftlich bestätigen lassen. Ich fühle mich um mein Grundrecht zu wählen betrogen. Leider liegt hier menschliches Versagen des Wahlhelfers/der Wahlhelfer vor. Dass ein Wahlhelfer ein falsches Häkchen setzt, dagegen besteht offensichtlich kein Kontrollsystem. Brauchen wir demnächst Wahlbeobachter von der OSZE?

Wolfgang Feix, Hattersheim

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