Zu Beginn der jüngsten Stadtverordnetenversammlung am 23. April musste Bürgermeister Dr. Bernd Blisch vermelden, dass der Verkauf der Räumlichkeiten in der Schulstraße in Weilbach zunächst geplatzt ist: Der angedachte Käufer ist unverhofft abgesprungen.
Der Verkauf dieser städtischen Immobilien wurde ursprünglich im November vergangenen Jahres in der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich mit den Stimmen von CDU und GALF bewilligt. Schon damals war es den Oppositionsfraktionen ein Dorn im Auge, dass der Verkauf nur direkt zwischen der Stadt Flörsheim und dem Interessenten verhandelt wurde - von einer öffentlichen Ausschreibung hätte man sich mehr versprochen.
Mit dem Scheitern des Verkaufs wurde das Thema für die Fraktionen von dfb, SPD und FDP nun wieder aktuell, weshalb man einen gemeinsamen Antrag formulierte, demzufolge bei geplanten Veräußerungen städtischer Immobilien künftig der Magistrat im Vorfeld über die Art und Weise des Angebots beziehungsweise der Veräußerung entscheiden soll.
Aktuell läuft der Verkauf der städtischen Immobilie in der Brahmsstraße über ein Bieterverfahren. Auch hier sind die drei Fraktionen der Ansicht, dass die Fristen hierzu sehr knapp bemessen seien. Die angedachte Neuregelung soll dazu dienen, beim Verkauf städtischer Immobilien künftig ein transparentes Verfahren mit Fokus auf einen möglichst attraktiven Verkaufserlös zu gewährleisten, heißt es in der Antragsbegründung.
Bürgermeister Dr. Bernd Blisch brachte die Perspektive der Verwaltung ins Spiel: Der Verkauf einer städtischen Immobilie, die nicht mehr gebraucht wird, ist "klassisches Verwaltungshandeln", und wenn es dann später zum tatsächlichen Geschäft kommt, geht dies als Beschlussvorlage in die Ausschüsse und dann in die Stadtverordnetenversammlung. Es sei keineswegs so, dass eine Stadtverwaltung heimlich am Parlament vorbei ein Geschäft tätigen kann, so Blisch. Sollte künftig zunächst der Magistrat beschließen müssen, wie und auf welcher Plattform eine Immobilie angeboten werden soll, dann würde es "wahrscheinlich sehr, sehr schwierig werden als Geschäft dieses Verwaltungshandeln umzusetzen", warnte der Bürgermeister.
Der dfb-Fraktionsvorsitzende Alois Mhlanga stellte daraufhin klar, dass es nicht das Ziel des Antrags sei, das Verwaltungshandeln in irgendeiner Art und Weise zu beschneiden. Es gehe vielmehr darum, dass die Stadtverordneten am Ende die Immobilienverkäufe politisch absegnen sollen, und deshalb sei es der Wunsch von dfb, SPD und FDP bereits im Vorfeld einen politischen Willen bezüglich der Art und Weise der Veräußerung formulieren zu können. Das solle nicht in einem "Klein-Klein" enden, wo dann am Ende darüber debattiert wird, wie das dazugehörige Inserat genau aussehen soll und wo man es überall veröffentlichen will, sondern man will grundsätzliche Fragen behandeln, beispielsweise ob im jeweiligen Fall ein Bieterverfahren stattfinden soll.
Philipp Moritz, Fraktionsvorsitzender der SPD, stellte fest, dass die Stadt der Gemeindeordnung zufolge Vermögensgegenstände zu ihrem vollen Wert zu veräußern habe. Von diesem Modus, also dem Verkauf zum höchsten Preis, könne man natürlich auch abweichen, beispielsweise beim Verkauf vieler gleichartiger unbebauter Grundstücke, wo sich ein Einheimischenmodell anbieten würde, oder bei der Veräußerung eines denkmalgeschützten Gebäudes über ein Konzeptverfahren. Will man solche komplizierten Verkäufe erfolgreich und rechtssicher tätigen, so Moritz, dann könne man das nicht nur verwaltungsintern machen, sondern man müsse die politische Ebene vorab mitnehmen.
Marcus Reif (CDU) erkannte die "ehrenwerte Intention des Antrags" und stellte fest, dass die Dinge schon jetzt nicht völlig losgelöst von der politischen Einbindung geschehen würden. In der vorliegenden Form sieht er bei diesem Antrag jedoch die Gefahr, dass der Verwaltungsaufwand vergrößert wird, bei einer gleichzeitigen Verlangsamung des Entscheidungsprozesses. Da am Ende eines jeden Verkaufs die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung steht, wäre es naheliegend, dass einzelne Stadträtinnen oder Stadträte erst mit ihren Fraktionen Rücksprache halten wollen würde, bevor sie sich im Magistrat bezüglich der Art und Weise einer Veräußerung festlegen. Reif schlug deshalb vor, den Antrag in einen Prüfantrag umzuwandeln.
Dieser Änderungsantrag fand im Anschluss keine Mehrheit. Der Antrag von dfb, SPD und FDP wurde schließlich mit den Stimmen der drei beantragenden Fraktionen sowie der GALF mehrheitlich angenommen.
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