In Kürze werden persönliche Schreiben mit der Aufforderung, die Wasserzähler selbst abzulesen, an alle Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. beauftragte Gebäudeverwaltungen zugestellt. Auch in diesem Jahr wird die Jahresverbrauchsermittlung mit dem Kooperationspartner „Waterloo“ durchgeführt. Das Ziel ist es, die Wasserzähler-Selbstablesung möglichst digital, effizient und ressourcenschonend zu gestalten und durchzuführen.
Wurde bei der letzten Jahresverbrauchsermittlung die Einwilligung zur Teilnahme am E-Mail-Verfahren erteilt, erhalten Sie die Aufforderung von unserem Partner „Waterloo“. Der Absender dieser E-Mail ist "noreply[at]mail.waterloo[dot]io“.
Bis zum 23. Dezember 2025 kann die Ablesekarte zurückgeschickt und bis zum 31. Dezember 2025 der Zählerstand bequem über einen der digitalen Wege übermittelt werden. Früher übermittelte Zählerstände werden entsprechend zum 31. Dezember 2025 hochgerechnet.
Liegen die Angaben der Zählerstände bis zum 31. Dezember 2025 nicht vor, wird der Verbrauch anhand des Vorjahreswertes geschätzt. Nachträglich gemeldete oder verspätet übermittelte Zählerstände können leider nicht berücksichtigt werden.
Es gibt verschiedene Wege, den Wasserzählerstand zu übermitteln:
- Scannen des blauen QR-Codes auf dem Ableseblatt mit Hilfe einer QR-Code Scanner App bzw. der Kamera (Smartphone/Tablet)
- Online auf der WATERLOO Webseite: www.zählerstand.io
- WATERLOO Chatbot “Splashy”: www.splashy.io
- Telefonisch über die auf dem Ableseblatt genannte 24h-Hotline “WATER Voice”
- Kostenlose „WATERLOO 365 App“, verfügbar im App Store/Google Play Store
- Ablesekarte per Post zurückschicken
Die digitalen Möglichkeiten bieten gleich mehrere Vorteile.
Die Übermittlung ist jederzeit und ortsungebunden möglich und spart Zeit. Zudem ist kein händisches Übertragen mehr notwendig, fehlerhafte Angaben werden automatisch erkannt, eine Übermittlungsbestätigung per Mail ist möglich, Daten landen sicher und automatisch im System und es ist kostenlos.
Selbstverständlich ist aber auch weiterhin die Übermittlung per Post möglich.
Die Übermittlung der Zählerstände per Telefon, Telefax oder E-Mail oder die persönliche Mitteilung im Rathaus oder bei den Stadtwerken ist nicht mehr möglich.
Von der Selbstablesung sind die Wasserzähler ausgenommen, die in Schächten untergebracht sind. Hier erfolgt die Ablesung durch die Bediensteten der Stadt Hattersheim am Main.
Die Stadtverwaltung Hattersheim bittet herzlich darum, die Möglichkeit der Selbstablesung des Wasserzählerstandes 2025 zu nutzen, auch um nachträgliche Schätzungen zu vermeiden.
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