Öffentliche Bekanntmachung Nr. 38 / 2026 1. Nachtragssatzung
der Gemeinde Kriftel für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel am 25.06.2026 folgende Nachtragssatzung beschlossen:
§1
Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen und Salden des Ergebnishaushalts und des Finanzhaushalts werden nicht geändert.
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